Bezugsberechtigung von Heimtierausweisen
Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Durchführung und Überwachung der gemeinschaftlichen Regelung
Schommers
Buch- u. Offsetdruck e.K.
St. Huberter Straße 82
47906 Kempen
Telefon: 02152-5638
Telefax: 02152-50888
info@heimtierausweis.com
©2012 heimtierausweis.com. Alle Rechte vorbehalten